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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma OK-Tuning

§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma OK-Tuning erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen gegenüber dem gesamten Geschäftsverkehr, egal ob es sich bei den Geschäftspartnern um einen Kaufmann im Sinne des HGB’s oder nicht gewerblichen Kunden handelt. Alle anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere des Kunden werden hiermit ausgeschlossen. Allfällige Änderungen unserer AGB werden durch Übersendung einer Abschrift an die letzte bekannte Adresse des Kunden im Falle der unterbliebenen Beanstandung binnen 14 Tagen wirksam.

§2 Anerkennung der Bedingungen

Der Kunde erkennt diese Bedingungen durch die Möglichkeit zur Kenntnisnahme und insbesondere durch Öffnen gesicherter Verpackungen oder durch aufbrechen von Siegeln oder am Produkt angebrachter Hinweisbänder selbst dann an, wenn sie der Kunde erst mit der Lieferung oder Leistung zur Kenntnis nimmt. Bei Leistungen von OK-Tuning, die auf Lieferung, Veränderung oder Anpassung von EDV- oder Steuerdaten mit oder ohne Veränderung von Hardware gerichtet sind, erkennt der Kunde damit ausdrücklich auch die in diesen Bedingungen enthaltenen Lizenzbedingungen an und verpflichtet sich, diese zu beachten.

§3 Angebot und Annahme

Die Angebote von OK-Tuning sind freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellung bzw. an seinen Auftrag 4 Wochen gebunden. Die Annahmeerklärung durch OK-Tuning bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Dieses gilt auch bei Abänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden. Diese werden nur dann wirksam, wenn OK-Tuning sie schriftlich bestätigt. Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt die schriftliche Auftragsbestätigung durch OK-Tuning . Infolge des besonderen Charakters der Leistungen von OK-Tuning umfasst die Auftragserteilung durch den Kunden auch die Ermächtigung, Probefahrten mit dem Kunden- Fahrzeug durchzuführen.

§4 Qualität, Abbildungen, Beschreibungen, Leistungsdaten und sonstige Angaben

Werden nicht bestimmte Eigenschaften bedungen, so werden Erzeugnisse in handelsüblicher Qualität geliefert. Abbildungen und Beschreibungen in Angeboten, Prospekten und Veröffentlichungen von OK-Tuning werden zur allgemeinen Verdeutlichung verwendet und können als technische Daten Veränderungen unterliegen, da OK-Tuning stets bemüht ist, ihre Erzeugnisse im Sinne des Kunden und des technischen Fortschritts weiterzuentwickeln. Leistungsdaten, Geschwindigkeitsangaben, Maße und Gewichte Kraftstoffverbrauchs- und Einsparungsangaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und unverbindlich. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich auf vertragsbezogenen Anfrage bestätigt. Datenangaben beziehen sich auf Referenzfahrzeuge, Abweichungen beim jeweiligen Käuferfahrzeug sind möglich und von OK-Tuning nicht zu vertreten. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- oder Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen besteht für OK-Tuning keine Verbindlichkeit. Der Kunde verpflichtet sich, OK-Tuning über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen. Dieses gilt auch bei Fehlenden Unterlagen.

§5 Preise

Preise gelten netto ab Firma OK-Tuning zzgl. Verpackungs-, Versand und Frachtversicherungskosten sowie zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind die am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Preise. Liegen zwischen dem Vertragsabschluß und dem Liefertermin mehr als 4 Monate, gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis. Für Zusatzleistungen- und Lieferungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise von OK-Tuning.

§6 An- und Abnahme von Werk- und Lieferleistungen

Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mängel, Fehler und Transportschäden des Liefergegenstandes unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber OK-Tuning und bei Versendungskauf auch gegenüber dem Frachtführer zu rügen. Sichtbare Mengendifferenzen sind sofort bei Erhalt der Ware, verdeckte Mengendifferenzen spätestens 2 Tage nach Warenerhalt schriftlich bei OK-Tuning anzuzeigen. Bei Versand des Kaufgegenstandes an den Käufer hat dieser die Kaufsache sofort nach Erhalt auf ihre äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen und dementsprechende Beanstandungen sofort bei Übernahme gegenüber dem Versandunternehmen geltend zu machen. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung ist der Kunde verpflichtet, sich den Schaden durch ein entsprechendes Protokoll oder eine Schadensmeldebestätigung des Frachtführers bestätigen zu lassen. Bei Verstoß hiergegen erlischt das Recht des Kunden auf Neu- bzw. Nachlieferung. Mit Übernahme des Fahrzeuges von der OK-Tuning gilt das als angenommen und genehmigt, es sei denn, dass der Besteller bei Übernahme unter Hinweise auf konkrete Mängel ausdrücklich widerspricht. Der Besteller kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von acht Tagen nach Meldung der Fertigstellung das Fahrzeug abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der Frist nicht abgeholt, so kann OK-Tuning als Standgeld die ortsüblichen Standgebühren für das Fahrzeug berechnen. Auftragsstornierungen und Warenrücksendungen dürfen nur bei ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung der Firma OK-Tuning erfolgen. Bei Zustimmung wird eine Stornogebühr von 13% des Gesamtauftragsvolumens fällig. Die Rücksendung selbst hat spesenfrei zu erfolgen. Eine allfällige Rücknahme kann nur bei originalverpackten Neuteilen erfolgen, die auch als solche Weiterveräußert werden können.

§6a Auslagerung bzw. Weitervermittlung von Leistungen

Diverse angebotene Arbeiten bzw. Leistungen, die nicht in der Gewerbeberechtigung von OK-Tuning stehen, werden an andere Fachbetriebe weitervermittelt bzw. ausgelagert.

§7 Lieferung - Lieferfristen

Die von OK-Tuning dem Kunden mitgeteilten Liefertermine sind stets unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. OK-Tuning kommt mit der Fertigstellung und Lieferung nur dann in Verzug, wenn sie die Verzögerung grob fahrlässig zu vertreten haben. Technisch bedingte Form- oder Konstruktions- Änderungen bleiben vorbehalten, sofern das Werk dadurch für den Kunden nicht unzumutbar verändert wird. Bei höherer Gewalt oder Streik entsteht kein Verzug.

§8 Versand und Gefahrübergang

Bei Versand der bestellten Ware an den Empfänger trägt OK-Tuning die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs nur bis zur Übergabe an das Versandunternehmen. Die Auswahl der Versendungsart bleibt OK-Tuning vorbehalten. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr der zufälligen oder leicht fahrlässigen Beschädigung oder des zufälligen oder leicht fahrlässigen Untergangs der Sache bereits mit der Bereitstellung zum Versand auf den Kunden über. Die Versandspesen gehen zu Lasten des Käufers. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrübergang.

§9 Besondere Hinweise - TÜV Abnahme - Gutachten

Soweit durch Leistungen von Firma OK-Tuning oder den Einsatz von Produkten von OK-Tuning Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen herbeigeführt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr dem KFG und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen der Zulassungsstelle und seiner Kfz-Versicherung unverzüglich mitzuteilen und erforderlichenfalls eine technische Fahrzeugabnahme zu veranlassen. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Firma OK-Tuning übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen. Falls vertraglich die zur Verfügungsstellung oder Lieferung eines TÜV-Gutachtens oder sonstiger technischer Erklärungen zur Erleichterung der Eintragung von Veränderungen in den Typenschein vereinbart wurde, stellt dies ausdrücklich keine Garantie dar, dass auch tatsächlich eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch den TÜV oder eine andere technische Organisation erfolgt. Das TÜV Gutachten stellt insbesondere keine Motor- oder Fahrzeuggarantie oder die Zusicherung der Verwendbarkeit oder Tauglichkeit des Produkts oder der Leistung im vom Kunden vorgesehenen Land dar.

§10 Besondere Hinweise – Gewährleistung

Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von Firma OK-Tuning angebotenen Leistungen, Produkte , Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors, seiner Aggregate und sämtliche beweglichen Elemente (Achsen, Wellen, Getriebe usw.) auswirken.

§10 Fortsetzung

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bauart- und leistungs- Veränderungen zum Erlöschen der Herstellergarantie führen können. Firma OK-Tuning bietet deshalb die Möglichkeit des Abschlusses eines zusätzlichen Garantievertrages. Firma OK-Tuning übernimmt demgemäß eine Gewährleistung von 24 Monaten ohne Kilometerbegrenzung ab Auslieferung für die von ihr gelieferten Teile. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere am Steuergerät, am Motor oder sonstigen Fahrzeugaggregaten und Teilen, Ausbau- und Einbaukosten, sowie Schäden, die nicht den Liefergegenstand betreffen (insbesondere Mangelfolgeschäden, seien sie materieller oder immaterieller Art), sind- soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Es werden des weiteren Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung oder aufgrund Gewährleistungsrechts im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Geltungs machung von Nutzungsausfall und entstandenen Mietwagenkosten. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der Firma OK-Tuning in ihrer Niederlassung in Feldkirchen durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Teile, die von Firma OK-Tuning als fehlerhaft anerkannt sind. Ersetzte Teile werden Eigentum der Firma OK-Tuning. Für die bei der Nachbesserung oder Mängelbeseitigung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Vertrages gewährleistet. Der Käufer hat Fehler unverzüglich schriftlich Firma OK-Tuning anzuzeigen. Nach Feststellung des Fehlers ist Firma OK-Tuning unverzüglich die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Wenn ein Fehler nicht beseitigt werden kann oder weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Vertragspartner statt der Nachbesserung die Wandlung oder Minderung des Vertragsgegenstandes verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht bei Tuningleistungen wegen der besonderen Charakteristik des Geschäfts nicht. Der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Motor durch die bei Einbau eines neuen Steuerchips bewirkte höhere KW-Leistung auch einer höheren Belastung ausgesetzt ist. Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet Firma OK-Tuning nur insoweit, als sie durch von Firma OK-Tuning eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht wird. Bei Einbau eines neuen Steuerchips haftet Firma OK-Tuning damit ausdrücklich nur für solche am Fahrzeug, die durch einen defekten Chip verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen. Desgleichen besteht keine Haftung des Verkäufers für Schäden, die beim Käufer oder einem Dritten durch unsachgemäße Behandlung, Einbau, Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, bei Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Der Nachweis der Fehlerhaftigkeit der von Firma OK-Tuning eingebauten Teile ist vom Kunden zu führen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird darüber hinaus nicht übernommen, wenn diese in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass ein Fehler eines von Firma OK-Tuning eingebauten Teils nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden ist, oder Wartungsvorschriften nicht beachtet worden sind oder in das Fahrzeug von Firma OK-Tuning nicht genehmigte Teile eingebaut worden sind oder die von Firma OK-Tuning eingebauten Teile in ein anderes Fahrzeug eingebaut werden. Eine Ersatzpflicht nach dem PHG oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden am KFZ, sonstigen Gegenständen oder Personen ist ebenfalls ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich weiters im Falle der Weiterveräußerung des Chips oder des Fahrzeuges samt Tuningchip dem Erwerber die AGB’s des Verkäufers zur Kenntnis zu bringen bei sonstigen Haftungsfolgen. Der Käufer verzichtet auf eine allfällige Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte.

§ 11 Spritsparoptimierung bei LKW und Arbeitsmaschinen

Bei durchgeführten Verbrauchsoptimierungen der Fa. OK-Tuning wird die aufgespielte Software vom Auftraggeber über vierzehn Tage bzw. dreißig Tage getestet, um die Verbrauchseinsparung am optimierten Fahrzeug genauestens durch diverse Aufzeichnungen des Auftraggebers eruiert. Die eruierte Einsparung wird vom Auftraggeber der Fa. OK-Tuning weitergegeben denn die Fa. OK-Tuning haltet sich ausschließlich an die Angaben des Auftraggebers. Das Programmierschema wird genau an die eingespielten Testversionen und an die angegebene Einsparung genauestens angepasst. Sollte der Auftraggeber unrichtige Aufzeichnung bzw. Fehler bei der Aufzeichnung haben, übernimmt die Fa. OK-Tuning dafür keine Haftung und die Neuprogrammierungen sind kostenpflichtig!

§12 Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 12% überschreiten, so setzt die Firma OK-Tuning den Besteller hiervon in Kenntnis. Kündigt der Besteller darauf hin den Auftrag, so kann Firma OK-Tuning den dem geleisteten Teil der Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht einbegriffenen Auslagen verlangen.

§13 Eigentumsvorbehalt

Der Vertragsgegenstand bleibt - auch im eingebauten Zustand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von Firma OK-Tuning. Solange von Firma OK-Tuning ein Eigentumsvorbehalt besteht, sind alle Veränderungen zum Nachteil von Firma OK-Tuning, Veräußerungen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder anderweitige Überlassung des Vertragsgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Firma OK-Tuning unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die Ware sorgfältig zu verwahren und in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Der Vertragspartner hat die entsprechende Sache ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf Firma OK-Tuning zu übertragen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, kann Firma OK-Tuning die Versicherung auf Kosten des Vertragspartners abschließen und den Käufer mit diesen Kosten belasten. Bei Zahlungsverzug oder Verletzung der Sicherungspflichten der Sache kann die Herausgabe der Sache verlangt werden. Nach schriftlicher Vorankündigung mit angemessener Frist kann der Kaufgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis mit freihändigem Verkauf bestmöglich verwertet werden. Wird vom Verkäufer die Herausgabe des Kaufgegenstandes verlangt, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Sache an den Verkäufer herauszugeben, es sei denn, dass diesem ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, welches durch den Kaufvertrag begründet ist. Auf Verlangen des Vertragspartners kann auf seine Kosten ein Sachverständiger zur Ermittlung des Sachwertes herangezogen werden. Der dadurch ermittelte Wert ist für die Parteien verbindlich. Alle Kosten aus der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und der Rücknahme trägt der Käufer. Wenn die gelieferte Ware vernichtet, beschädigt oder gepfändet ist, ist das Firma OK-Tuning unverzüglich anzuzeigen und auf Aufforderung Mitteilung über den Verbleib der Ware zu machen.

§14 Zahlungsbedingungen

Der Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen nach besonderer Vereinbarung gegen Rechnung ausgeliefert, so ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Wurde durch Firma OK-Tuning die Reparatur des Fahrzeugs durchgeführt, so hat die Zahlung bei der Abnahme im Sinne des § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder spätestens 8 Tage nach Benachrichtigung in bar bezüglich der Fertigstellung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist Firma OK-Tuning berechtigt, Zinsen von 15% p. a zu berechnen. Der genannte Zinssatz kann ohne Vorlage einer Zinsbescheinigung der Hausbank von Firma OK-Tuning erfolgen. Leistet der Kunde in einer angemessenen Nachfrist nicht, so kann Firma OK-Tuning insbesondere Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt mindestens 15% des vereinbarten Entgelts, es sei denn, Firma OK-Tuning kann einen höheren Schaden nachweisen. Mahn- und Inkassospesen gehen immer zu Lasten des Käufers. Daneben steht der Firma OK-Tuning das Wahlrecht zu, ob sie das ausstehende vereinbarte Entgelt ebenfalls als Schadenersatz geltend macht oder aber die Kaufsache zurückverlangen will.

§15 Zurückbehaltungsrecht

An dem Gegenstand, der aufgrund des Vertrages in den Besitz von Firma OK-Tuning gelangt ist, steht Firma OK-Tuning wegen jeder Forderung ein Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht zu. Firma OK-Tuning ist zur Pfandverwertung im Wege des freien Verkaufs berechtigt. Für die Verkaufsandrohung genügt eine schriftliche Ankündigung an die letzte Firma OK-Tuning bekannte Adresse des Bestellers.

§16 Urheberrechte/Unterlagen

Auf den von OK-Tuning gelieferten Gegenständen, insbesondere getunte PKW-Chips, Kostenvoranschläge, Skizzen, Entwürfe, hat Firma OK-Tuning die Urheberrechte. Jedes nachmachen, Kopieren, auslesen oder einem Dritten zu irgendeinem Zweck zur Verfügung stellen, löst eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 12.000,00 aus, zu deren Zahlung der Kunde sich unabhängig von eventuell geltend zu machenden weiteren Schadenersatzansprüchen für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet. Eingereichte Unterlagen des Vertragspartners lagert Firma OK-Tuning ohne Gefahrübernahme ein.

§17 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand einschließlich Scheck-, Wechsel- und Mahnverfahren ist der Sitz des Unternehmens in Feldkirchen. Bei Verträgen mit nicht österreichischen Vertragspartnern gilt das österreichische Recht.

§18 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gänzlichen oder teilweise unwirksame Bestimmungen dieser Bedingungen sollen durch solche ersetzt werden, die der unwirksamen Klausel am ehesten tatsächlich und wirtschaftlich entsprechen.

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Beim Ökotuning steht die Verbrauchsoptimierung im Vordergrund.
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Diverse angebotene Arbeiten bzw. Leistungen, die nicht in der Gewerbeberechtigung von OK-Tuning stehen, werden an andere Fachbetriebe weitervermittelt bzw. ausgelagert.